A. Allgemeines

Die EDV-Einrichtung der Schule und das Internet können als Lehr- und Lernmittel genutzt werden. Dadurch ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, pädagogisch wertvolle Informationen abzurufen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler Zugriff auf Inhalte erlangen, die ihnen nicht zur Verfügung stehen sollten. Weiterhin ermöglicht das Internet den Schülerinnen und Schülern, eigene Inhalte weltweit zu verbreiten.

Die Mittelschule an der Anton-Günther-Straße hat deshalb bestimmte Regeln, die du beachten musst, wenn du die Computer oder das Internet der Schule nutzen möchtest.

B. Regelen für die Nutzung

1.) Schutz der Geräte

  • Du verwendest die Hard- und Software erst, wenn du von der Lehrkraft eine Einweisung in die Bedienung bekommen hast.
  • Du meldest Störungen und Schäden der Lehrkraft
  • Werden Schäden absichtlich verursacht, musst du den Schaden ersetzen.

Bei Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hängt die deliktische Verantwortlichkeit von der für die Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht ab (§ 823 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).

  • Elektronische Geräte sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet; deshalb sind Essen und Trinken am Computer verboten.

2.) Anmeldung an den Computern

  • Du hast zur Nutzung der Computer einen eigenen Account. Das Arbeiten unter fremden Accounts ist verboten! Außerdem kann es vorkommen, dass bestimmte Dienste (z. B. Lernplattformen) eine Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort erfordern.
  • Nach Beendigung der Nutzung loggst du dich bei den entsprechenden Programmen aus und fährst den Computer herunter.
  • Du gehst verantwortungsbewusst mit dem Internet um.
  • Du behandelst deine Passwörter vertraulich.

3.) Eingriffe in Hard- und Softwareinstallation

  • Du darfst keine Veränderungen der Installation und Konfiguration von PC und Netzwerk vornehmen, außer der Systembetreuer ordnet dies an oder wenn vorübergehende Veränderungen im Rahmen des Unterrichts vorgesehen sind.
  • Du darfst Fremdgeräte wie USB-Sticks oder persönliche Notebooks nur mit Zustimmung des Systembetreuers, einer Lehrkraft oder aufsichtführenden Person am Computer oder an das Netzwerk anschließen.
  • Jeder Schüler hat seinen eigenen Speicherplatz. Unnötiges Datenaufkommen ist zu vermeiden, der Speicherplatz ist nur für den schulischen Zweck gedacht.
  • Lösche deine Daten vom Schulrechner, wenn diese nicht mehr gebraucht werden

4.) Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen (Strafrecht, Urheberrecht, Jugendschutz) sind zu beachten.

  • Pornografie
  • Gewaltverherrlichende Inhalte
  • Rassistische Inhalte
  • Online- Tauschbörsen

5.) Protokollierung des Datenverkehrs

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Eine Überprüfung der Daten findet nur in begründeten Fällen statt, wenn der Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauchs der schulischen Computer besteht. Ansonsten werden die Daten in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zum halben Jahr gelöscht.

6.) Nutzung von Informationen aus dem Internet

  • Du darfst die EDV-Ausstattung der Schule, sowie das Internet nur für unterrichtliche Zwecke nutzen. Eine private Nutzung ist nicht gestattet.
  • Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.
  • Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

7.) Verbreiten von Informationen im Internet

Werden Informationen im bzw. über das Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen und unter Einhaltung der DSGVO. Die Schüler werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verarbeitung persönlicher Daten einhergehen kann. Weiterhin wird auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Daten hingewirkt. Bilder, Texte und andere Materialien dürfen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eigenen Internetseiten verwendet werden. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten dürfen auf den Internetsei­ten der Schule nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben.

C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecke

1.) Nutzungsberechtigung

Außerhalb des Unterrichts kann in der Nutzungsordnung im Rahmen der pädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung hierüber und auch, welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule unter Beteiligung der schulischen Gremien. Wenn ein solches Nutzungsrecht geschaffen wird, sind alle Nutzer über die einschlägigen Bestimmungen der Nutzungsordnung zu unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler, sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (hierzu „Erklärung“ – Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen.Aufsichtspersonen

2. Aufsichtspersonen

Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen, die im Aufsichtsplan einzutragen ist. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern eingesetzt werden. Charakterlich und körperlich geeignete Schülerinnen und Schüler können als Ergänzung bei der Erfüllung der Aufsichtspflicht eingesetzt werden. Diesbezüglich gilt es jedoch zu beachten, dass der Einsatz von Eltern, sonstigen Dritten sowie Schülerinnen und Schülern bei der Beaufsichtigung die Schulleitung und die beteiligten Lehrkräfte nicht von ihrer Letztverantwortung für die Beaufsichtigung befreit. Folglich muss die Tätigkeit der genannten Hilfskräfte in geeigneter Weise überwacht werden.

D. Verantwortlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer

Die Schülerinnen und Schüler haben das Internet verantwortungsbewusst zu nutzen. Sie dürfen bei der Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Sie haben die Regelungen der Nutzungsordnung einzuhalten.

Ergänzung Microsoft 365

Wir haben die Möglichkeit an unserer Schule mit Microsoft 365 zu arbeiten. Du kannst an unserer Schule alle Officeprodukte ohne Anmeldung im Offlinebetrieb nutzen. Solltest du in die Nutzung von Microsoft 365 eingewilligt haben, ist es aber auch möglich, sich mit seinem Microsoft-Konto anzumelden und beispielsweise die Lernplattform Teams zu nutzen oder erarbeitete Inhalte auf dem persönlichen Microsoftkonto zu speichern. Du hast hierfür Zugangsdaten, welche nur durch dich genutzt werden dürfen. Die Anmeldung in ein fremdes Konto ist nicht erlaubt! Bitte bewahre deine Zugangsdaten sorgfältig auf und Achte darauf, dass kein Fremder Einsicht in deine Zugangsdaten hat.

Die Verbote aus B. 4. gelten auch für deinen Microsoft 365 Account. Pornografie, Hass, Gewalt, Rassismus und illegale Raubkopien haben selbstverständlich auch auf der Onlinecloud bzw. im Microsoftkonto nichts verloren.

Beim Teilen und Bereitstellen von Inhalten über Microsoft 365 muss auf das Urheberrecht geachtet werden.

Die Schule behält sich vor, bei Fehlverhalten den Account zu deaktivieren und bei schweren Verstößen wie z. B. dem verbreiten von Gewaltvideos über z. B. OneDrive oder Teams, die Polizei einzuschalten.

Ergänzung BYOD (bring your own device)

Als Schule möchten wir, dass du verantwortungsvoll mit digitalen Medien umgehst. Deshalb öffnen wir unser WLAN immer mal wieder für dich und erlauben dir die Nutzung deines eigenen Geräts. Das könnte z.B. dein Smartphone, dein Tablet oder dein Laptop sein, im Nachfolgenden “Endgerät” genannt.

  • Die Nutzung eigener Geräte ist nicht verpflichtend. Wenn du dein Endgerät nicht nutzen möchtest, dann musst du das auch nicht. Es steht dir frei, es in die Schule mitzunehmen oder auch nicht. Für die Arbeit im Unterricht kannst du auch auf Endgeräten der Schule arbeiten.
  • Dein Gerät ist immer lautlos eingestellt, d.h. du sorgst dafür, dass der Ton deines Gerätes sowie der Vibrationsalarm immer ausgeschaltet ist. Möchtest du beispielsweise Videos ansehen, so verwendest du Kopfhörer.
  • Es darf nur das WLAN der Schule benutzt werden. Dein eigenes Datenvolumen darfst du nicht verwenden.
  • Verstößt du gegen eine dieser Regeln, und zeigst damit, dass du nicht reif bist für die Nutzung eines digitalen Endgerätes, kann dir die Lehrkraft dein Gerät abnehmen. Deine Eltern müssen es dann im Sekretariat abholen.
  • Jedes Endgerät verfügt über eine eindeutige Seriennummer und erhält beim Einwählen ins WLAN eine IP-Adresse. Eine unbegründete Prüfung von Datenverkehr oder Serverlogdaten findet nicht statt! Nutzt du das schulische WLAN für missbräuchliche Zwecke z. B. Hochladen von Gewaltvideos, Cybermobbing etc., so ist die Schule jedoch berechtigt, den Strafverfolgungsbehörden Einsicht in die Serverprotokolldaten zu gewähren.

Wichtig: Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung sowie für die Datensicherheit des von dir genutzten Endgerätes.